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Lizenzen und Einlagensicherung

 

EU Lizenz "Mifid"

Lizenz:

Die Unternehmenstätigkeit ist lizenziert und wird durch das EU-Finanzrecht, sowie durch die „MiFID“ (Markets in Financial Instruments Directive  – Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente) abgesichert.


Am 5. Juni 2009 hat die Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Financial Supervision Authority) der Republik Estland unserer zentralen Abteilung „Admiral Markets AS“ in Estland eine Lizenz als Investitionsunternehmen erteilt, die uns die Durchführung von Investitions- und Brokerdienstleistungen sowohl auf dem Forex-als auch auf dem Aktienmarkt, wie auch Termin- und Differenzkontrakte (CFD) ermöglicht. Die Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Republik Estland ist ein Mitglied des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR). Unsere Lizenz ist in allen 27 EU-Ländern sowie im Europäischen Wirtschaftsraum (Island, Norwegen, Lichtenstein) gültig. 

Einige der Bedingungen für eine Erteilung einer solchen, unentbehrlichen Lizenz sind unter anderem ein einwandfreier Leumund der Firma, die beste Dienstleistungsqualität, finanzielle Stabilität, vielseitigen Schutz der Kundeninteressen, sowie ein professionelles Verhalten der Angestellten. Die Admiral Markets AS Unternehmenstätigkeit in Ost- und Westeuropa entspricht diesen strengen Anforderungen. 
Wir empfehlen Ihnen die offizielle Internet-Seite der Anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht der Republik Estland zu besuchen und sich mit den Informationen unserer Lizenz vertraut zu machen (Lizenz Nr. 4.1-1/46).

 

In Deutschland sind wir bei der deutschen Finanzbehörde Bafin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) registriert unter der Nummer 122679.
Die Bafin beaufsichtigt und kontrolliert als Finanzmarktaufsichtsbehörde im Rahmen einer Allfinanzaufsicht alle Bereiche des Finanzwesens in Deutschland.
 
 

Einlagensicherung:

Als Bestandteil dieser Lizenz sind Kundengelder über eine Einlagensicherung Kunde für Kunde über 20.000 EUR zu 100 Prozent geschützt.
Die Kundengelder befinden sich auf segregierten Konten und werden nicht mit den Unternehmensgeldern vermischt!

 


Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten (A):


1. Die Annahme und Übermittlung von Aufträgen (Orders), die ein oder mehrere Finanzinstrument(e) zum Gegenstand haben.

2. Ausführung von Aufträgen zugunsten der Kunden.

3. Handel für eigene Rechnung.

Nebendienstleistungen (B):

1. Verwahrung und Verwaltung der Finanzinstrumenten für Rechnung von Kunden, einschließlich der Depotverwahrung und verbundener Dienstleistungen wie Cash-Management oder Verwaltung von Sicherheiten.

2. Gewährung von Krediten oder Darlehen an Anleger für die Durchführung von Geschäften mit einem oder mehreren Finanzinstrumenten, sofern das kredit- oder darlehensgewährende Unternehmen an diesen Geschäften beteiligt ist.

4. Devisengeschäfte, wenn diese im Zusammenhang mit der Erbringung von Wertpapierdienstleistungen stehen.

5. Wertpapier- und Finanzanalyse oder sonstige Formen allgemeiner Empfehlungen, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten betreffen.

7. Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten sowie Nebendienstleistungen des in Abschnitt A oder B enthaltenen Typs betreffend den Basiswert und der in Abschnitt C Nummern 5, 6, 7 und 10 enthaltenen Derivate, wenn diese mit einer Erbringung der Wertpapier- oder der Nebendienstleistungen in Zusammenhang stehen. 
 

Finanzinstrumente (C):

1. Übertragbare Wertpapiere.

2. Geldmarktinstrumente.

3. Anteile an Organisationen für gemeinsame Anlagen.

4. Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Zinsausgleichsvereinbarung und alle anderen Derivat-Kontrakte in Bezug auf Wertpapiere, Währungen, Zinssätze oder Verträge, oder andere Derivat-Instrumente, finanzielle Indizes oder Messgrößen, die effektiv geliefert oder bar abgerechnet werden können.


5. Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Zinsausgleichsvereinbarung und alle anderen Derivat-Kontrakte in Bezug auf Waren, die bar abgerechnet werden müssen oder auf Wunsch einer der Parteien (anders als auf Grundlage eines zurechtenbaren oder anderen Beendigungsgrunds) bar abgerechnet werden können.

6. Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Zinsausgleichsvereinbarung und alle anderen Derivat-Kkontrakte in Bezug auf Waren, die effektiv geliefert werden können, vorausgesetzt, sie werden an einem geregelten Markt und/oder über ein MTF gehandelt.  

7. Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Zinsausgleichsvereinbarung und alle anderen Derivat-Kkontrakte in Bezug auf Waren, die effektiv geliefert werden können, nicht in Abschnitt C Nummer 6 genannt sind und nicht kommerziellen Zwecken dienen, die Merkmale anderer derivativer Finanzinstrumente aufweisen, wobei unter anderem berücksichtigt wird, ob Clearing und Abrechnung über anerkannte Clearingstellen erfolgt oder ob eine Margin-Wertausgleich besteht.   

8. Derivative Instrumente für den Transfer von Kreditrisiken.

9. Finanzielle Differenzgeschäfte.

10. Optionen, Terminkontrakte, Swaps, Zinsausgleichsvereinbarung und alle anderen Derivative-Kontrakte ein Bezug auf Klimavariablen, Frachtsätze, Emissionsberechtigungen, Inflationsraten und andere offizielle Wirtschaftsstatistiken, die bar abgerechnet werden müssen oder auf Wunsch einer der Parteien  (anders als wegen eines zurechenbaren oder anderen Beendigungsgrunds), bar abgerechnet werden können sowie alle anderen Derivative-Kontrakte ein in Bezug auf Vermögenswerte, Rechte, Obligationen, Indizes und Messwerte, die nicht im vorliegenden Abschnitt C genannt sind und die Merkmale anderer derivativer Finanzinstrumente aufweisen, wobei unter anderem berücksichtigt wird, ob sie auf einem geregelten Markt oder einem MTF gehandelt werden, ob Clearing und Abrechung über anerkannte Clearingstellen erfolgen oder ob eine Margin-Wertausgleich besteht.